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ChancenMittwoch, 3. März 2010

Wie kann die Politik weiterhelfen?
von unserer Redakteurin Julia Heide



Nordsachsen (TZ). Eine Unternehmensnachfolge wird in erster Linie durch den ausscheidenden Unternehmer geregelt. Dabei bewegt in Sachsen in knapp zwei Drittel aller Fälle das eigene Alter den Unternehmer dazu, eine Nachfolge anzugehen. Die TZ fragte bei den Parteien im sächsischen Landtag nach, wie Unternehmensnachfolgen im Freistaat gesichert werden können.

Frank Heidan (CDU): Unternehmensnachfolgen sind derzeit gegenüber Neu- oder Existenzgründungen grundsätzlich benachteiligt. Nachfolger benötigen genau wie Neugründer Eigenkapitalhilfen und Förderungen bei der Übertragung des Unternehmenswertes. Darüber hinaus sollten Sie auch beim Start Unterstützung hinsichtlich Coaching und Startfinanzierung erhalten können, um den Einstieg in die Rolle des Unternehmers zu finden.

Dr. Liane Deicke (SPD): Das Thema Unternehmensnachfolge beschäftigt uns Sozialdemokraten sehr, denn nahezu in jeder Stunde schließt in Deutschland ein Familienunternehmen nach Ausscheiden seines Eigentümers. In Sachsen kann nicht einmal mehr jedes zweite übergabereife Unternehmen familienintern übergeben werden. Die SPD setzt auf die aktive Begleitung und Unterstützung anstehender Unternehmensnachfolgen. durch intensive Beratung und Coaching der Unternehmen sowie geeignete Qualifizierungsprojekte. Unser Ziel war und ist es, in den kommenden Jahren über 30.000 Arbeitsplätze in den zu übertragenden Unternehmen dauerhaft zu sichern.

Michael Weichert (DIE GRÜNEN): Bis 2020 stehen etwa 25 000 sächsische Unternehmen vor der Herausforderung, eine Nachfolgeregelung zu treffen. Jedes fünfte übergabefähige mittelständische Unternehmen sieht derzeit die Stilllegung als wahrscheinlichstes Szenario an. Dies bedeutet einen Umsatzrückgang um knapp 1 Milliarde Euro und den Verlust von etwa 30 000 Arbeitsplätzen. In Sachsen ist die Eigenkapitalquote in den seltensten Fällen ausreichend, sodass Fremdkapital akquiriert werden muss. Die Beratung und Vermittlung im Bereich der Unternehmensnachfolge ist in Deutschland unterentwickelt. Wir wollen sie ausbauen und durch angepasste Kreditförderungen sowie die Ausreichung von Bürgschaften flankieren. Es müssen bestehende Garantieprogramme für Belegschaften über Bürgschaftsbanken für kleine Betriebe ausgebaut werden, damit es möglich wird, dass Unternehmensnachfolgen weitergeführt werden können.

Karl-Friedrich Zais (Linke): Entscheidend bleiben langfristige Ziele und die Förderung industrieller Investitionstätigkeit, die nachhaltig für eine höhere Binnennachfrage und den Export in Sachsen sorgen. DIE LINKE fordert ein Konjunkturprogramm III vom Bund. Aus den Mitteln des Konjunkturprogramms soll ein „Sozial-ökologisches Zukunftsprogramm Sachsen“ aufgelegt werden, welches die Wirtschaft zukunftsfähig macht. In Zusammenarbeit mit der IHK und den regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften sind durch die Ministerien regionale Programme zur gezielten Unternehmensnachfolge  aufzulegen, um so bestehende Kompetenzen und Arbeitsplätze zu sichern. Über Regionalbudgets sollen den Landkreisen, kreisfreien Städten, Kommunen und Verbünden die Wirtschafts- und Arbeitsförderung zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übergeben werden. Das trägt dazu bei, die Handlungsautonomie vor Ort zu stärken.

Torsten Herbst (FDP): Die Bedeutung der Unternehmer, gerade Klein- und Mittelständler, für das Gemeinwohl  muss wieder stärker an Wertschätzung gewinnen. Die Vermittlung eines positiven Unternehmerbildes beginnt in der Schule und sollte auch in der öffentlichen Diskussion eine stärkere Rolle spielen. Ein positives gesellschaftliches Image der Unternehmer erleichtert die Suche nach Unternehmensnachfolgern. Wer junge Leute für die Übernahme eines Unternehmens begeistern möchte, muss attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Dazu gehören gerechte und niedrige Steuern, die jüngsten Erleichterungen beim Erbrecht durch die schwarz-gelbe Bundesregierung, der Bürokratieabbau sowie ein erleichterter Zugang zur Finanzierung. Immer wichtiger für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe wird die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung, den die Staatsregierung jetzt mit Innovationsgutscheinen für kleine Unternehmen verbessert.





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