Leipzig. Das Verbandsgericht des Leipziger Fußballverbands hat am Dienstagabend die Berufung des SV Mügeln/Ablaß gegen die Wertung des abgebrochenen Bezirksklasse-Punktspiels gegen Roter Stern Leipzig abgewiesen. In einem weiteren Urteil des Abends wertete das Leipziger Sportgericht die Partie Roter Stern Leipzig gegen FSV Oschatz mit Niederlagen für beiden Mannschaften und verhängte jeweils 200 Euro Geldstrafe.
Die Partie war ins Wasser gefallen, weil Roter Stern einen Oschatzer Spieler nicht aufs Vereinsgelände lassen wollte, weil dieser rechtsradikal sei. Daraufhin reisten die Döllnitzstädter wieder ab. Das Sportgericht bestrafte nun Roter Stern wegen der Unerlaubten Aussperrung eines Spielers und den FSV Oschatz, weil dieser dennoch antreten und unter Protest hätte spielen müssen.
Keine Veranlassung sah das Verbandsgericht, das Sportgerichtsurteil zum Spielabbruch in der Partie Mügeln/Ablaß gegen Roter Stern Leipzig neu zu verhandeln. Wegen rechtsradikaler Zuschauergesänge hatte der Schiedsrichter das Spiel beim Stand von 2:0 für Mügeln/Ablaßer in der 80. Minute abgebrochen. Zuvor hatte es bereits eine Spielunterbrechung wegen handfester Auseinandersetzungen zwischen Roter-Stern-Fans und der Polizei gegeben. Das Sportgericht des Leipziger Fußballverbands hatte dem Leipziger Team den Sieg zugesprochen und Mügeln/Ablaß zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt.
Keine Entscheidung fiel am Dienstag in der Sache Radefeld. Das Bezirksklasse-Team hat in einem Dutzend Partien einen unberechtigten Spieler eingesetzt und muss nun mit massiven Punktabzügen und weiterer Bestrafung rechnen. Das Verfahren wird am 4. Juni verhandelt.