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LokalgeschehenMittwoch, 24. Juni 2009

Abendliche Radtour im Wald gefährlich
von unserem Sportredakteur Thomas Manthey



Landkreis (TZ). Der TZ wurden zwei Fälle bekannt, in denen Radfahrer, die im Bereich Torgauer Stadtwald von angeblichen  Förstern – wahrscheinlicher jedoch Jägern – an der Weiterfahrt durch den Wald nach Mockrehna gehindert wurden. Begründung: Das Radfahren abends und nachts im Wald ist verboten. Die TZ befragte zu diesem Thema Jan Wolfram, stellvertretender Leiter des Zentralbüros und Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit im Forstbezirk Taura.
TZ: Ist es erlaubt, in den Abend- und Nachtstunden im Wald zu fahren?
J. Wolfram:
Ja! Das Waldgesetz sieht zumindest keine Einschränkungen vor.
Können alle Wege uneingeschränkt  befahren werden?
Beim Betreten und Befahren des Waldes stehen die Aspekte des Naturschutzes, der Wildruhe und der Rücksichtnahme im Vordergrund. Wenn diese gewahrt werden, können alle befestigten Wege befahren werden. Schneisen, Pfade und Ähnliches dürfen mit dem Fahrrad nicht befahren werden! In der Regel eignen sich zum Befahren ohnehin nur befestigte Wege. Radfahrer sollten jedoch auf Hinweisschilder achten und diese auch respektieren und beachten. Was die Waldwegesperrschilder anbelangt, diese gelten  nur für motorisierte Fahrzeugführer und das bedeutet, dass Radfahrer diese Wege befahren dürfen.
Was raten Sie Radfahrern zu ihrer eigenen Sicherheit, wenn sie den Wald befahren?
Es gibt viele Personengruppen, die den Wald nutzen wollen. Die Radfahrer sind eine davon. Eine andere Gruppe sind beispielsweise Jäger. Und diese sind vor allem in den Dämmerungsstunden auf der Jagd. Daher besteht natürlich ein gewisses Risiko für Radfahrer, aber auch Jogger und Nordic Walker, wenn sie zu dieser Zeit auf entlegenen Waldwegen unterwegs sind. Die Verantwortung für seinen Schuss trägt jeder Jäger selber. Aber Radfahrer, Walker und Jogger sollten auch eigenverantwortlich handeln, so ist beispielsweise das Tragen von farblich auffälliger Sportbekleidung zu empfehlen. Dies ist gut für die eigene Sicherheit. Entscheidend ist es, die Aktivitäten der anderen zu akzeptieren, die der Sportler genauso wie die der Jäger.
Wann ist das Radfahren im Wald eingeschränkt?
Das Radfahren im Wald wird vor allem durch Regelungen zur Waldbrandvorsorge eingeschränkt. In einer Verordnung des Landkreises Nordsachsen ist dies geregelt. So gibt es ab der Waldbrandstufe 3 Einschränkungen. Bei der Stufe 4 ist das Betreten des Waldes verboten. Es dürfen nur der Öffentlichkeit gewidmete Waldwege, dies sind Hauptwege, begangen und befahren werden.





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