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LokalgeschehenSamstag, 16. Januar 2010

Internet-Neugierde teuer bezahlt
Von H. Landschreiber



Torgau (TZ). Für einen 39-jährigen, ledigen Mann vom Land wurde seine Neugierde – wie er es selbst nannte – in den Weiten und Abgründen des Internets teuer. Sehr teuer. Der Angeklagte soll am 12. Juni des Jahres 2006 in 66 Fällen von einer Plattform für Kinderpornografie, die unter 14-jährige Jungen und Mädchen in eindeutigen Posen zeigte, Bilder für den Privatgebrauch heruntergeladen haben. In einem wahren Vorlese-Marathon führte die Staatsanwältin die genaue Bildbezeichnung aller Dateien mit genauer Uhrzeit bis auf die Sekunde exakt, alle im jpg-Format, auf. „In 66 Fällen spiegelten die Bilder das Geschehen wirklichkeitsnah wider“, sagte sie zurückhaltend.

„So lang die Anklageverlesung dauerte, so kurz wird die Einlassung meines Mandanten“, erklärte der Rechtsbeistand des Beschuldigten. Dieser verbringt einen Großteil seiner Freizeit vor dem PC, ist aus reiner Neugier auf die verabscheuungswürdigen Seiten gekommen. Auf die Schliche ist ihm eine baden-württembergische Sonderkommission über die sogenannte IP-Nummer – die jeder User im world wide web hinterlässt – gekommen, die ihn eindeutig identifizierte und überführte. Der Angeklagte ist diesbezüglich nicht vorbelastet, auch wenn ihm ein langwieriges Verfahren, welches mit einem Freispruch für ihn endete, anhing. In ihrem Plädoyer strich die Staatsanwältin die geständige Einlassung und die Tatsache, dass der Anklagte nicht vorbestraft ist, heraus.

Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 35 Euro. Der Rechtsbeistand führte aus, dass sein Mandant seine Lehren aus dem Vorfall gezogen hat und regte die Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro an. Richterin Meisel verhängte exakt die von der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 35 Euro. In der Urteilsbegründung führte sie aus, dass sich der Angeklagte der Beschaffung kinderpornografischer Schriften schuldig gemacht hat. Zusätzlich muss er die Kosten und Auslagen des Verfahrens tragen. „Für mich ist die Neugierde nicht nachvollziehbar“, erklärte die Vorsitzende. „Nur weil ein Markt für solche Dinge vorhanden ist, werden Kinder dazu missbraucht. Darüber sollten sie einmal nachdenken“, richtete sie eindeutige Worte an den Angeklagten. „Es hat gereicht beim Durchblättern der Akten“, sagte die Richterin abschließend angewidert. Kleinlaut nahm der Angeklagte das Urteil, welches rechtskräftig ist, zur Kenntnis. Was es in seinem Kopf ausgelöst hat, weiß nur er …


Der Fall:
Ein 39-Jähriger hatte im Internet 66 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen und wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.







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