
Donnerstag, 9. September 2010
LokalgeschehenDienstag, 9. Februar 2010
Wo führt der Weg der Arge denn nun hin?
von unserem Redakteur Christian Wendt
Nordsachsen (TZ). Als riesige Herausforderung betrachtet derzeit Sozialdezernent Günter Sirrenberg die mögliche Neuorganisation der beiden Argen (Jobcenter) im Landkreis Nordsachsen. Ziel war es bislang, die bisherige Mischverwaltung durch Landkreis und Bundesagentur für Arbeit zu trennen und somit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 nachzukommen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Agentur für Arbeit Torgau/Oschatz, der beiden Argen Delitzsch und Torgau/Oschatz sowie Vertretern des Landratsamtes soll an einem Masterplan tüfteln, wie die Vorgabe aus Karlsruhe umgesetzt werden kann. Dass es diesbezüglich seitens der Bundespolitik noch keine klaren Regelungen gibt, sich Regierung und Opposition nur langsam aufeinander zubewegen, sei der Sache nicht unbedingt zuträglich, konstatierte Sirrenberg. Allerdings glaube er nach den Meldungen vom Wochenende, dass die Mischverwaltung nun doch wieder auf einem guten Wege sei, auf ein rechtlich einwandfreies Grundgesetzfundament gestellt zu werden.
Wegen der vielen noch nicht ausgeräumten Unklarheiten hat die Arbeitsgruppe jedoch eine Prioritätenliste erstellt, die vorerst drei Varianten beinhaltet. Favorit ist – im Falle, es käme zu keiner Grundgesetzänderung – das nachträgliche Optionsmodell, das der Landkreis ziehen könnte. Dies würde bedeuten, dass sämtliche 20 000 Langzeitarbeitslose, die in Nordsachsen momentan unter die Hartz-IV-Regelung fallen, künftig nur noch durch den Landkreis betreut würden. Die Bundesagentur für Arbeit wäre in diesem Fall außen vor. Problem dabei: Gegen jene nachträgliche Option wird selbst in der Berliner Koalition derzeit kräftig geschossen.
Die Variante, die sich anschlösse, sei nach Angabe Sirrenbergs die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Arbeitsagentur unter einem Dach, mit einem dann erhöhten Verwaltungsaufwand. Und wenn selbst dies nicht zuträfe, müsse man sich überlegen, ob eine getrennte Trägerschaft, die dann auch räumlich sein könnte, in Betracht gezogen werden muss. Vor letzterem warnte der Sozialdezernent indes eindringlich. Würde dies doch bedeuten, dass Hartz-IV-Empfänger ab dem 1. Januar 2011 künftig gleich zwei Anlaufstellen hätten. Doppelte Wege und nach Ansicht des Sozialdezernenten auch ein doppelter Verwaltungsaufwand wären die Folge.
Am 4. März soll die Prioritätenliste, die dann wohl auch die mögliche Mischverwaltung als Vorzugsvariante beinhaltet, dem Kreisausschuss vorgelegt werden, sagte Sirrenberg auf Nachfrage der Torgauer Zeitung. Noch vor einer Woche zeigten sich die Mitglieder des Gesundheits- und Sozialausschusses hinsichtlich des nachträglichen Optionsmodells skeptisch. Vor allem der Grüne Jens Rühling befürchtet noch höhere Personalkosten für den Landkreis. Diese begründeten sich darin, dass beim Optionsmodell knapp 200 Mitarbeiter der Agentur für Arbeit dem Landkreis unterstellt wären. „Und diese Mitarbeiter sind bestimmt nicht nur in den untersten Lohngruppen eingeordnet“, sagte Rühling. Auch Kreisrätin Heike Schmidt (CDU) teilte Rühlings Bedenken.
Es dürfe bei all den Reformen nicht so weit kommen, dass aufgrund einer Aufgabenübertragung durch den Bund und daraus resultierenden höheren Personalkosten für den Landkreis die Kreisumlage für die Kommunen angehoben werde, führte sie an. „Wir, die ganz unten stehen, müssen die Sache dann letztlich ausbaden“, sagte die Beilroder Bürgermeisterin, die es in diesem Jahr mit einen unausgeglichenen Gemeindehaushalt zu tun hat. Schmidts Ängste teilt Sozialdezernent Günter Sirrenberg allerdings nicht. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Finanzströme so wie bisher verlaufen, und der Bund die Gelder, die für die Bundesagentur bestimmt sind, auch in einem nachträglichen Optionsmodell an die Landkreise weiterreiche. Aber nochmals, eine Grundgesetzänderung wäre die einfachste und sauberste Variante“, sagte Sirrenberg.
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