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LokalgeschehenMittwoch, 10. März 2010

Satzungen sind zu ändern
von unserem Redakteur Uwe Gutzeit



Nordsachsen (TZ). Der Vorstand des Kreisverbandes der Kleingärtner Torgau-Oschatz hat sich im Februar mit der Vorbereitung der Gesamtvorstandssitzung am 10. April in Oschatz befasst. Ein Thema werden dort aktuelle Rechtsfragen sein. Die Justiziarin des Verbandes, Rechtsanwältin Bianca Lemm, wird in Oschatz Erläuterungen geben und Fragen beantworten. Dies vor allem aus einem Grund: In allen Kleingartenvereinen sind bis Ende des Jahres 2010 Satzungsänderungen vorzunehmen. Alle Vereine, die Aufwandsentschädigungen beziehungsweise Vergütungen zahlen, oder aber Umlagen erheben, müssen dies explizit in die Satzung aufnehmen und von der Mitgliederversammlung bestätigen lassen. Auch muss eine Obergrenze für Umlagen festgelegt werden. Alle Satzungsänderungen sind danach notariell beglaubigen zu lassen. Der Kreisvorstand lässt derzeit dazu eine Mustersatzung erarbeiten, die den Vereinen mit der Einladung zum 10. April zugehen wird.

Des Weiteren konstatierte der Kreisvorstand den Anlauf des 3. Kreiswettbewerbs „Nordsachsens schönste Kleingartenanlage“, der für 2010 von Landrat Michael Czupalla ausgelobt wurde. Hierfür können sich die Vereine aller vier nordsächsischen Kreisverbände der Kleingärtner bewerben. Die Resonanz ist in Torgau-Oschatz allerdings bislang sehr verhalten. Es sind lediglich Unterlagen von den Torgauer Kleingartenvereinen „Schwarzer Bär“, „Frisch auf“ und „Eilenburger Straße“ sowie dem Belgeraner Verein „Birkenweg“ eingegangen. „Wir hoffen, dass uns noch zahlreiche Anmeldebögen bis zum 31. März erreichen“, so Andreas Zschau, Geschäftsführer des Kreisvorstandes, gegenüber TZ.

Eine Jury soll eine Vorauswahl von bis zu fünf Vereinen pro Kreisverband treffen. Die maximal 20 Gartenanlagen werden dann in den Monaten Juni/Juli begangen. Die Sieger des Wettbewerbes erhalten eine Tafel, die gut sichtbar in der Anlage angebracht werden kann, sowie einen Wanderpokal und eine nicht unerhebliche finanzielle Anerkennung. Bewertungskriterien sind unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die öffentliche Zugänglichkeit, Ordnung und Sicherheit, die Gestaltung und Pflege der Gemeinschafteinrichtungen, die Öffentlichkeitsarbeit und Fachberatung sowie die Gestaltung und Sicherung von ökologisch bedeutsamen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.





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