
Donnerstag, 9. September 2010
LokalgeschehenSamstag, 31. Juli 2010
Ines Pfundt wieder im Amt
_gr.jpg) | Ines Pfundt gestern Morgen beim Betreten des Gemeindeamtes. Foto: TNN |
von unserem Redakteur Nico Wendt
Trossiner Gemeindeamt wieder Pfundt-Büro Trossin (TZ/nw). Der Tag nach dem spektakulären Gerichtsentscheid, gestern Morgen kurz vor 8 Uhr in Trossin: Vor dem Gemeindeamt wartet schon ein Fernsehteam, ansonsten ist niemand da. Außer einem Landwirt aus Gniebitz, der später gegenüber TZ anprangert, „dass jetzt alle den Schwanz einziehen und keiner der Stellvertreter da ist, wie sich das gehört...“ Dann kommt Ines Pfundt, mit höchstrichterlichem Segen nun wieder offizielle Bürgermeisterin. Selbstbewusst betritt sie das Verwaltungsgebäude, nimmt zur Kenntnis, dass die Räume in den vergangenen Wochen renoviert und völlig umgestaltet wurden. Locker legt sie Handy und Kalender auf den Tisch, wird von zwei Angestellten begrüßt. Eine Schlüsselübergabe findet nicht statt, die hat Tilo Süptitz bereits am Tag zuvor einer Mitarbeiterin ausgehändigt. Außerdem hat der Stellvertreter gleich seine Rücktrittserklärung hinterlassen. Währenddessen schreiben sich auf der Internet-Seite der Torgauer Zeitung Leser die Finger wund, bringen ihr Unverständnis über das Urteil der Leipziger Richter zum Ausdruck. Tenor: Die Demokratie wurde mit Füßen getreten. Unfassbar, was in Deutschland alles möglich ist.
Immerhin 831 Einwohner hatten bei der Abwahl im Januar gegen Pfundt gestimmt. Nur 143 Bürger waren für sie. Das wurde vom Verwaltungsgericht völlig ignoriert. Allgemeine Katerstimmung, Resignation, Betroffenheit und Wut sind bei jenen Trossiner Räten zu spüren, die TZ ans Telefon bekommt. „Wenn des Volkes Wille so missachtet wird, kann ich nur meine persönlichen Konsequenzen ziehen“, bleibt Tilo Süptitz bei seinem Rücktritt. Dass aber – wie am Abend zuvor im MDR-Sachsenspiegel berichtet – die Räte geschlossen abdanken, kann der 2. Stellvertreter Rudolf Kartheuser nicht bestätigen. „Es gab keine Absprache. Das muss jeder Mandatsträger für sich selbst entscheiden.“ Kartheuser muss darüber nicht mehr nachdenken, wie er sagt. Künftig habe er wieder mehr Freizeit. Guido Jahn ist einer der zuletzt neu gewählten Abgeordneten und noch am Überlegen: „Der Glaube an unsere Rechtssprechung hat einen Knacks bekommen. Das muss man erst mal sacken lassen.“ Aber noch habe er keine endgültige Meinung, obwohl ein Rücktritt nur konsequent wäre. Motto: „Wenn Frau Pfundt nicht will, müssen wir den Weg freimachen.“ Aber dann könne die Amtschefin ihre Sympathisanten um sich scharen und nach aller Lust schalten und walten. „Man muss ja auch die Zukunft der Gemeinde sehen. Ich werde mich mit den anderen nächste Woche zusammensetzen“, so Guido Jahn.
Ähnlich reagiert Ratskollege Marco Richter, der eigentlich wenig „Bock hat“, noch weiterzukämpfen. Wolfgang Bergner hat schon hingeworfen und übergibt TZ eine Lesermeinung (siehe unten). Er macht noch mal deutlich, dass das Gesetz nicht genau regelt, welche Gründe vorliegen müssen, um ein Abwahlverfahren in Gang zu bringen. Mit diesem Problem wendet sich unsere Zeitung sogleich an das Innenministerium. Pressesprecher Lothar Hofner zeigt sich über das Urteil erstaunt, hat bereits das Landratsamt Nordsachsen unverzüglich um Bericht und Stellungnahme gebeten. „Uns liegt nur die Klageschrift und die Pressemitteilung vor, aus denen keine Rückschlüsse gezogen werden können. Da ist eine Vielzahl an Fragen offen: Auf welche Tatsachen und welche Rechtsgrundlagen stellt das Gericht seine Entscheidung? Welcher Vertreter hat warum auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet? Gab es dazu einen Ratsbeschluss?“ Solange wolle das Innenministerium nicht auf Details eingehen. Aber es könnte sich durchaus um einen Präzedenzfall handeln. Dezernent Horst Winkler, Hauptverwaltung Landratsamt: „Ich bin überrascht. Der Bürgerentscheid ist in Trossin schließlich sehr deutlich ausgefallen.“ Welche Gründe zu einer Abwahl führen können, sei tatsächlich nirgends geregelt. Winkler sieht in der künftigen Arbeit in Trossin große Probleme, verweist aber auch darauf, dass ein geschlossener Rücktritt der Räte rechtlich nicht zulässig sei. Die Entscheidung bei Gericht wurde in geschlossener Verhandlung getroffen. Die Vertreterin des Landratsamtes wurde – wie die Stellvertreter der Gemeinde Trossin– vor die Tür geschickt. „Erstaunlich, dass Harald Koch als Chef der Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam mit Ines Pfundt in dieser Runde zugelassen war. Hier hat man sich auch zuerst mit unserem Anwalt geeinigt, keine Rechtsmittel einzulegen“, bestätigt Tilo Süptitz auf Rückfrage von TZ.
Ines Pfundt sieht kein Problem in der Tatsache, dass die Bevölkerung bei der Abwahl überwiegend gegen sie gestimmt hat: „Ich würde mich freuen, Vertrauen zurückzugewinnen“, sagt sie der Torgauer Zeitung. Ein Großteil der Räte habe ihr von vornherein keine Loyalität entgegengebracht. Nun wolle sie sich schnell wieder einarbeiten, mit den Mitarbeitern sprechen, welche Veränderungen es gab, Ratsprotokolle studieren und Kontakt zur Verwaltungsgemeinschaft aufnehmen. Denn die Zusammenarbeit mit Dommitzsch, das habe sie vor Gericht bekundet, soll besser werden. Bei den zuletzt gefällten Beschlüssen im Rat wolle sie prüfen, ob der Gemeinde keine Nachteile entstehen, wie beispielsweise beim Mietvertrag mit dem FCT. Ansonsten seien die Beschlüsse natürlich umzusetzen. „Ich habe die Arbeit der Abgeordneten in den vergangenen Monaten natürlich mitverfolgt. Selbstverständlich bin ich auch hier an einer besseren Zusammenarbeit interessiert, aber meine Angebote stießen ja in der Vergangenheit auf jegliche Ablehnung. Ich würde Herrn Kartheuser sogar anbieten, als Stellvertreter die Gemeinde weiterhin nach außen zu präsentieren“, so Ines Pfundt. Eine Strukturänderung bei der Feuerwehr sei mit ihr nur möglich, wenn es so menschlich wie möglich abläuft, erklärte sie weiterhin.
Lesermeinung „Abwahl war von oben genehmigt“ Trossin (TZ). Zum Entscheid des Verwaltungsgerichtes Leipzig, Ines Pfundt wieder als Bürgermeisterin einzusetzen, schrieb Wolfgang Bergner – als Trossiner Gemeinderat inzwischen zurückgetreten – folgende Lesermeinung: Am 4. Mai 2008 stand in der „Bild am Sonntag“ unter anderem folgender Text (auszugsweise – nachzulesen bei „http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Deutschland-ist-keine-echte-Demokratie-mehr_aid_563413.html“): „Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim ist der Ansicht, die Bundesrepublik sei keine echte Demokratie mehr.“ „Das Volk hat fast nichts zu sagen. Wir haben weder Herrschaft durch das Volk noch für das Volk – und damit keine wirkliche Demokratie“, sagte der Lehrer der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer der „Bild am Sonntag“.“
Mit dieser Aussage hat er wohl mehr als recht, wie das Urteil vom 29. Juli 2010 der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig belegt. In der Sächsischen Gemeindeordnung ist im § 51, Absatz 7 bis Absatz 9 klar geregelt, welche Bedingungen für eine Abwahl des Bürgermeisters gelten. Anzugebende Gründe werden dabei nicht genannt, im Gegensatz zum § 18, in dem es um die Ablehnung eines Ehrenamtes geht. Nur das scheint den Richter wenig zu interessieren. Er ist ja nur seinem Gewissen verpflichtet, was schert ihn Volkes Meinung.
Und die Argumentation, dass die Abwahl nur dann möglich ist, „…wenn hierfür triftige, in der Amtsführung des Bürgermeisters liegende Gründe vorliegen.“ Aber „Solche Gründe vermochte die 6. Kammer im Fall der Klägerin indes nicht zu erkennen.“ Ja wie sollte eine 6. Kammer eines Verwaltungsgerichtes erkennen, dass die Nicht-Bezahlung von Telefonrechnungen, die Kündigung eines Gemeindekontos, die Nichteinhaltung von Terminen für Fördermittelanträge, der fehlende Kontakt zu den Bürgern und die arrogante Arbeit mit dem Gemeinderat in einer kleinen Gemeinde wie Trossin nicht nur wichtige, sondern existenzielle Gründe sind, die für eine Abwahl sprechen. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Vorbereitung des Abwahlverfahrens nicht im luftleeren Raum stattgefunden hat, sondern von den oberen Behörden genehmigt worden ist. Wieso wusste man hier nichts von den notwendigen Gründen, die der Richter ins Feld führt? Außerdem: Warum mussten die Trossiner Bürger die Verhandlung verlassen? Was gab es hierbei zu verbergen? Gehört Geheimniskrämerei auch zur Rechtsstaatlichkeit? Warum war der Bürgermeister von Dommitzsch der Angeklagte und nicht die Vertreter der NOCH eigenständigen Gemeinde Trossin? Im Übrigen sollte man nicht unerwähnt lassen, dass mehr Bürger (831) die Bürgermeisterin Frau Pfundt abgewählt, als sie gewählt haben (441).
Offizielle Mitteilung des Verwaltungsgerichts Bürgermeisterin von Trossin darf im Amt bleiben
Mit Urteil vom heutigen Tage hat die für das Kommunalrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig festgestellt, dass die Abwahl der Bürgermeisterin von Trossin rechtswidrig war (Az.: 6 K 182/10).Die Klägerin wurde im Jahr 2008 für sieben Jahre in das Amt der Bürgermeisterin von Trossin gewählt. Aufgrund eines vom örtlichen Gemeinderat eingeleiteten Abwahlverfahrens kam es im Januar 2010 zu ihrer Abwahl durch die Bürger der Gemeinde. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat der hiergegen erhobenen Klage nunmehr statt gegeben. Im Hinblick auf die starke Stellung eines Bürgermeisters als direkt gewähltes Organ einer Gemeinde könne der Gemeinderat ein Abwahlverfahren nur dann einleiten, wenn hierfür triftige, in der Amtsführung des Bürgermeisters liegende Gründe vorliegen. Solche Gründe vermochte die 6. Kammer im Fall der Klägerin indes nicht zu erkennen. Aufgrund der gerichtlichen Entscheidung kann die Klägerin die Amtsgeschäfte ab Freitag, dem 30.7.2010, 7:00 Uhr wieder aufnehmen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Beteiligten haben bereits in der heutigen mündlichen Verhandlung auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet. Lenz Pressesprecher
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