Dreiheide "Du musst ein gutes Händchen haben. Und du musst mit Leuten reden können", so Michael Popp über seinen "Nebenjob" Friedensrichter. Der 60-Jährige wurde unlängst als Friedensrichter der Gemeinde Dreiheide wiedergewählt, tritt sozusagen seine eigene Nachfolge an. Seit dem Jahr 2004 ist Michael Popp Friedensrichter und schlichtet Probleme in den Dreiheider Ortsteilen Weidenhain, Großwig und Süptitz. "Es ist unterschiedlich, doch pro Jahr sind es zwei, drei Fälle, in denen ich schlichten muss. Meist reicht ein gutes und klärendes Gespräch", so Popp.
Zumeist sind es Nachbarschaftsstreitereien, in denen unterschiedliche Auffassungen und Ansichten die Fronten verhärten und zu zwischenmenschlichen Konflikten führen. Doch bevor derartige Streitereien vor Gericht landen und bevor Anwälte eingeschaltet werden, ist man um Mäßigung bemüht und sucht eine gütliche Lösung mittels Friedensrichter.
"Herr Popp ist als Friedensrichter inzwischen ein erfahrener und altbewährter Mann. Aufgrund seiner umsichtigen Art und Weise und seines Wissens ist er genau der richtige Mann", wertschätzt Bürgermeisterin Karsta Niejaki den Süptitzer.
Aller fünf Jahre wird in der Gemeinde Dreiheide der Friedensrichter, die Friedensrichterin neu gewählt. Steht die Wahl an, gibt es jedoch kaum weitere Kandidaten, sprich nur den amtierenden Friedensrichter. "Ich habe die Arbeit dazumal von Herrn Fröhlich übernommen, der sein Amt vorzeitig abgeben musste. Das war auch ein toller Mann als Friedensrichter. Der hatte viel Geschick", sagt Popp über seinen Vorgänger.
Michael Popp ist hauptberuflich bei der Landkreisverwaltung Elbe-Elster im Bereich Gebäudemanagement angestellt und hat sein Büro in der Kreisverwaltung in Herzberg. Bedeutet: Der 60-Jährige ist Berufspendler und fährt täglich nach Brandenburg rüber. Als ehemaliger langjähriger Gemeinderat ist der Süptitzer in den drei Ortsteilen gut bekannt und wird von den Dreiheidern geschätzt. Mit Unterbrechung war Popp von 1990 bis 2020 im Gemeinderat aktiv.
Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit. Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Friedensrichter/-innen werden vom Stadt- und Gemeinderat aller fünf Jahre gewählt.