Mauern oder auch Hecken sind nur drei Möglichkeiten, sein eigenes Grundstück einzufrieden. Insofern ist der Zaun auf der Rückseite des Staupitzer Gasthofes nichts Ungewöhnliches. Doch dessen Besitzer setzte dem Ganzen förmlich die Krone auf. „Der Knast von Staupitz“ charakterisiert Ortsvorsteher Holger Kozlowski des Zaunes Wirkung auf die Dorfbewohner. Schließlich sind oben Y-förmige Stützen befestigt, darin ist sogenannter Klingendraht spiralförmig verlegt. Dieses auch NATO-Draht genannte Sperrelement weist scharfkantige Bleche an einem Drahtseil auf. Diese Bleche wirken wie Klingen. Im Normalfall dient dieser Draht militärischen Nutzern als Sperre, zum Beispiel bei Kontrollpunkten.
Schutz gegen unliebsamen Besuch
Warum er diesen Draht verlegt hat? „Zum Objektschutz“, führt der Eigentümer der Gaststätte aus. Dafür hat er zusätzlich auch Kameras auf Teilen des Gebäudes installiert, mit denen die äußere Umgebung des Zaunes überwacht wird. Vor allem mögliche Überraschungsbesuche zum Beispiel aus Connewitz sorgen den Eigentümer. Die Installation sei teuer gewesen, aber unumgänglich. „Schade, dass wir sowas brauchen“, ordnet der Eigentümer ein.
Blick von der Bushaltestelle auf die Gaststätte Staupitz: Schon von weitem fällt die schwer geschützte Zaunkrone auf. Rechtliche Einordnung
„Entscheidet sich der Grundstückseigentümer für eine Einfriedung, muss er die Regelungen der Sächsischen Bauordnung und des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes befolgen“, teilt die Stadt Torgau mit. So seien Grundstückseinfriedungen in Sachsen grundsätzlich freiwilliger Natur. „Fakt ist: Jeder Nachbar darf sein Grundstück einfrieden, das heißt einen Zaun, eine Hecke oder eine sonstige Grundstücksbegrenzung auf seinem Grundstück errichten“, erläutert die Stadt Torgau. Doch die Regeln für Einfriedungen sind eher als vage zu beurteilen. „Sie müssen stets ortsüblich gestaltet sein“, informiert die Stadt Torgau. Dabei bedürfe es bis zwei Meter Höhe keiner Baugenehmigung. „Für Staupitz sind Einfriedungen von 1,20 Meter bis 1,50 Meter Höhe üblich“, ordnet die Stadt Torgau ein.
Laut Aussage der Stadt Torgau wird im speziellen Fall des Zauns in Staupitz eine bauordnungsrechtliche Prüfung vorgenommen.
Klingendraht in Spiralform verlegt. Längs gespannte Drähte halten die Spirale in Form. Für diese Haltedrähte wurde normaler Stacheldraht verwendet.