Torgau (TZ). Intensiv ist in den vergangenen Wochen, ja Monaten am Bebauungsplan für das HIT-Holz-Areal getüftelt worden. Gestern nun lag dieser noch einmal dem Stadtrat Torgaus zur Bestätigung vor. In einer gesonderten Stadtratssitzung haben die Torgauer Abgeordneten gestern am späten Nachmittag den Bebauungsplan zum „Industriegebiet und Sondergebiet Holzimpulszentrum Torgau“ gebilligt. Nun muss das Werk noch einmal öffentlich ausgelegt und auch die Träger der öffentlichen Belange angehört werden. Die Auslegungsdauer und Frist für Stellungnahmen wird auf jeweils zwei Wochen beschränkt.
„Das ist das Mindestmaß“, betonte Oberbürgermeisterin Andrea Staude in der gestrigen Sitzung. Mit der rechtlich zulässigen Verkürzung der Frist handelt die Stadt zugunsten des Unternehmens HIT Holz. Stellungnahmen dürfe jetzt nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes vorgebracht und eingereicht werden. Bevor die Abgeordneten den eingangs erwähnten, einstimmigen Beschluss fassten, erläuterte Silvia Tolkmitt, Anwältin der Stadt Torgau, die die Erstellung des Bebauungsplanes begleitete, das Werk noch einmal sehr ausführlich. So sprach sie auch davon, dass mit dem Unternehmen sehr intensiv gerungen wurde, um den Plan in der jetzigen Form zu erstellen.
Neu ist zum Beispiel, dass die Erschließung über den Forstweg und dessen Ausbau künftig nicht mehr nur vom Unternehmen HIT Holz bewerkstelligt werden soll. Vielmehr wird es einen städtebaulichen Vertrag geben, der regelt, dass HIT Holz, die Stadt Torgau, die Firma EPC, aber auch die Gemeinde Dreiheide an der Erschließung und den entstehenden Kosten beteiligt werden. Und auch die Abgeordneten nutzten die Chance, jegliche offenen Fragen zu klären. Konrad Theobald erkundigte sich zum Beispiel noch einmal nach den Lärmkontingenten, wollte wissen, ob die tatsächlich ausreichend seien. Das konnte Anwältin Silvia Tolkmitt nur bejahen. Auch HIT-Anwalt Klaus Füßer habe das ihr gegenüber in einem Gespräch bestätigt. Letztendlich sprach sie von einer Deckungsgleichheit zwischen den Inhalten des Bebauungsplanes und den Vorhaben des Unternehmens HIT – natürlich im Rahmen des Gesetzes.