Trossin (TZ). Das Landratsamt hat die Aussage von Bürgermeister Bringfried Otto und dessen Stellvertreter Tilo Süptitz zurückgewiesen, nur eine zentrale Abwasservariante in der Gemeinde Trossin zu genehmigen. Dies hatten beide bei der letzten Ratssitzung angeführt, als es um die künftige Entsorgung in den Ortsteilen ging. „In der am 24. Mai durchgeführten Beratung unter Teilnahme de s Bürgermeisters, Herrn Otto, des stellvertretenden Bürgermeisters, Herrn Süptitz, Vertretern des AZV „Sachsen-Nord“ und des Umweltamtes wurde den Anwesenden nochmals ausführlich fachlich erläutert, aus welchem Grund das Abwasserbeseitigungskonzept in der Fassung vom 18. März 2011 nicht durch das Umweltamt genehmigt werden konnte“, teilte Antje Brumm, Amtsleiterin des Umweltamtes, schriftlich mit.
Man habe an jenem Tag festgelegt, dass eine Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Umweltamtes vom 20. Mai sowie der Kostenvergleichsrechnung zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang sei vom Landratsamt nochmals deutlich darauf hingewiesen worden, dass die im Ergebnis der durch das Büro Weber-Dresden Planungsgesellschaft mbH durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen herausgearbeiteten grundsätzlichen Entwässerungsvarianten – V1, Zentrale Abwasserentsorgung im Trennsystem; V2, Semizentrale Abwasserentsorgung im Mischsystem; V3, Gruppenkläranlagen im Mischsystem – als wirtschaftlich vergleichbare Varianten gelten. Welche der Varianten zur Umsetzung gelangt, liege allein in der Entscheidungshoheit des Abwasserzweckverbandes. Eine Vorzugsvariante sei von der Genehmigungsbehörde zu keinem Zeitpunkt präferiert worden, hieß es.